Moin, Moin!
Am Dienstag sind wir nun endlich umgezogen. Von Marburg an die Ostsee – knapp 480km. Nun sind wir wieder unter den Nordlichtern! [icon icon=icon-thumbs-up size=14px color=#000 ]
5 1/2 Stunden hat es gedauert bis unsere Wohnung (inkl. Keller) leer war. Der Transporter war bis in die letzte Lücke beladen und in unser Auto musste auch noch ein wenig. Dann nach knapp 5 Stunden Fahrt waren wir endlich angekommen. Das Ausladen ging mit 2 Stunden wirklich sehr flott. Am nächsten Morgen mussten wir den Transporter wieder zurück bringen.
Angekommen.
Wie wir bereits in dem Blogbeitrag zu unserem Back-up geschrieben haben, wohnen wir nun bei Torbens Vater mit im Haus bis unsere Reise losgeht.
Wir haben uns mittlerweile schon gut eingerichtet und die wichtigsten Dinge aus Kartons wieder ausgepackt. Man möchte sich schließlich auch für die letzten Wochen in Deutschland heimisch fühlen. Es ist schön hier zu sein – Dort zu wohnen, wo andere Urlaub machen! [icon icon=icon-smile size=14px color=#000 ]
Es sind nun nur noch wenige Wochen bis zur Reise. Ein paar Dinge müssen noch erledigt werden, wie z.B. auch mal die Rucksäcke Probe packen. Aber alles Stück für Stück.
Ein anderes Thema:
In einem anderen Post hatten wir es ja schon ein mal kurz angesprochen und nun wollen wir euch ein wenig mehr daüber erzählen.
Arbeitslos melden!?
Wenn man seinen Job kündigt bzw. das Arbeitsverhältnis ausläuft, muss man sich laut SGB III Arbeitssuchend melden. Dies kann man online über den e-Service der Agentur für Arbeit machen. Dort kann man dann alles weitere ausfüllen und somit hat man den ersten Teil erledigt.
Nach Angaben einer Angestellten der Agentur für Arbeit muss dann noch ein persönliches Gespräch max. 1 Monat vor voraussichtlicher Arbeitslosigkeit statt finden. Dazu muss man einen Termin vereinbaren. Bei diesem Termin wird dann alles weitere geklärt. Dort kann man auch schon angeben, dass man bald für eine bestimmte / unbestimmte Zeit auf Reisen (Langzeitreise / Weltreise) ist.
Erfahrungsbericht von Viviane:
In meinem Fall lief es zum Beispiel wie folgt: Mein Vertrag lief Ende August aus. Ich bin nach den Prüfungen, also ab 05.09.2015 arbeitslos. 3 Monate vorher sollte man sich bereits bei der Bundesagentur arbeitslos melden. Das habe ich über den e-Service erledigt. Nach einem kurzen Telefonat mit der Service-Hotline wurden die letzten Angaben eingetragen. Per Post erhielt ich eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, sowie Informationsmaterial.
Ende August hatte ich dann das persönliche Gespräch. Hier stellte sich heraus, dass dies völlig unnötig war, da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und demnach dann so ein Beratungsgespräch keinen Sinn macht. Ein wenig seltsam, da ich es im Vorfeld mehrmals bei der Service-Hotline gesagt hatte, aber darauf kann man sich scheinbar nicht verlassen. Die Frau bei dem Gespräch teilte mir jedoch nochmal mit, dass ich mich auf jeden Fall arbeitslos melden muss. Denn schließlich habe ich ja für den September Arbeitslosengeldanspruch. Ich hätte es auch schon direkt vor Ort machen können, jedoch stellte sich dann heraus, dass ich das dort (in Marburg) nicht machen kann, da wir uns bereits schon umgemeldet hatten. Somit versäume ich ein paar Tage des Arbeitslosengeldes, aber so ist das nunmal.
In Neustadt habe ich mich nun gestern arbeitslos gemeldet. Dennoch musste ich angeben, dass ich noch (für die knapp 3 Wochen) dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe, da ich sonst kein Geld bekomme. Das haben wir dann so hin genommen, denn es wird sich wohl keiner melden, der jemanden für so eine kurze Zeit einstellt.
Da wir dann ab 01.10. auf Reise sind, müssen ab dann die Leistungen abgemeldet werden. Dies habe ich aber schon bei der Arbeitslosmeldung bekannt gegeben und die haben es dann vor Ort notiert, sodass ich dann nicht nochmal dahin muss.
Sobald wir dann wieder zurück von der Weltreise sind, müssen wir uns umgehend wieder bei der Agentur für Arbeit melden.
Erfahrungsbericht von Torben:
Durch den Aufhebungsvertrag mit meiner Firma befinde ich mich bis 30.11.2016 in einer Freistellung. Dementsprechend bin ich auch erst ab dem 01.12.2016 arbeitslos, obwohl wir dann seit Anfang Oktober unterwegs sind. Dies hat sich bisher als sehr praktisch erwiesen, denn ich erspare mir einige Termine vor Ort. Wie Vivi habe ich mich auch 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit gemeldet. Der erste Schritt über den e-Service verlief reibungslos und ich war sogar noch zu früh dran.
Mitte/Ende August sollte ich mich erneut melden um die entsprechende Frist einzuhalten. Dies habe ich auch telefonisch getan und hierbei wurde mir erklärt, dass in meinem Fall ein persönliches Erscheinen nicht weiter notwendig sei. Zu dem Beginn der Arbeitsloigkeit bin ich nicht in Deutschland und kann somit auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dennoch wurde vermerkt, dass ich ab dem 01.12.2016 arbeitslos bin und von meiner Seite aus mittels eines Aufhebungsvertrages das Arbeitsverhältnis aufgehoben wurde. Diesbezüglich kommt eine Sperrfrist von 3 Monaten auf mich zu, wo ich keine Bezüge seitens der Bundesagentur für Arbeit erhalten kann. Da wir während dieser Frist allerdings eh unterwegs und nicht in Deutschland sind, hat es keine weiteren Einschränkungen.
Somit war mit diesem Telefonat alles erledigt und mir wurden bereits erforderliche Unterlagen für die Arbeitssuchendmeldung nach der Rückkehr zugestellt. Sobald wir also wieder in Deutschland und noch ohne Arbeit wären, heißt es ab zum Arbeitsamt.
Es benötigt ein wenig Aufwand.
Eigentlich relativ einfach, aber man muss sich für die Arbeitssuchmeldung schon Zeit nehmen, weil die echt einiges von einem wissen wollen.
Aber es ist auf jeden Fall wichtig, dass man sich Arbeitssuchend und Arbeitslos meldet. Denn das ist entscheidend dafür, dass man danach Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Da man ja (eventuell) nicht weiß, wie schnell man einen Job findet, ist das schon wichtig. Schließlich wird man dann auch über die versichert. Daher lohnt sich der Aufwand auch wieder! 🙂
In Kürze das Wichtigste Zusammengefasst:
- 1. Arbeitssuchend melden
- 2. Ab ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden (In dem Ort, wo ihr gemeldet seid!)
- 3. Der Agentur für Arbeit mitteilen, dass ihr auf Reise geht.
- 4. Sobald ihr wieder zurück seid beim Arbeitsamt melden!
Soweit von uns. 🙂
Bis bald,
Torben & Viviane [icon icon=icon-anchor size=14px color=#000 ]
[…] kann es sein, dass du in eine Sperrzeit kommst. Vor der Reise hatten wir schon zum Thema „Arbeitslos melden“ einen Beitrag […]